Eigendarstellungen sind nicht unbedingt mein Ding, aber hier dienen sie der sachlichen Information. In der Folge stelle ich daher weitgehend chronologisch (und hoffentlich einigermaßen übersichtlich) in gestraffter Form die wichtigen Daten über meine Person und meine Tätigkeit dar.
Wer es dann noch genauer mag und vielleicht auch ein wenig bunter haben will, der möge zusätzlich die angegebenen Links anklicken.
Ich erstelle seit etwa 30 Jahren psychologische Gutachten in Familienrechtsangelegenheiten. Die erste Dokumentation, die ich hierzu finden konnte, stammt aus dem Jahr 1983. (Link)
Über diese Tätigkeit habe ich auf entsprechende Einladungen beginnend mit 1988 Vorträge an der Deutschen Richterakademie Trier (Link1 Link2) und an der Justizakademie Recklinghausen (Link) gehalten.
Mein wissenschaftlicher Hintergrund bezieht sich nach den jeweiligen Studien auf entsprechende Studienabschlüsse/Promotionen an philosophischen Fakultäten mit Themen aus dem Bereich der mathematischen Psychologie über Intelligenzfaktoren (Korrelationsanalysen, Varianzanalysen und Faktorenanalysen – inklusive verschiedener Rotationen) und weiterhin mit Forschungen aus dem Bereich der medizinischen Psychologie (Untersuchungen zu psychischen Folgen seltener chromosomaler Aberrationen i.S. Karyotyp 45.X bzw. 45.X0).
Eine weitere Promotion an der medizinischen Fakultät im Fachbereich Psychiatrie signalisiert die Auseinandersetzung mit diesem Fachbereich.
Zu den wissenschaftlichen Tätigkeiten erfolgten entsprechende Publikationen. Hinsichtlich der mathematisch orientierten Untersuchungen zu Intelligenzfaktoren in der „diagnostica“ XX Jahrgang/Hogrefe, und zu den psychischen Folgen von Chromosomenanomalien sowohl in der „paediatrischen praxis“ 60, wie auch in der „gynäkologischen praxis“ 26.
Weitere Publikationen folgten.
In Bezug auf die gerichtspsychologischen Tätigkeiten etwa meine Abhandlung zum Thema „Erkennen der Umgangsunwilligkeit bei Betroffenen“ in Sorgerechtsverfahren. Veröffentlicht im „Handbuch Anwalt des Kindes“/Nomos-Verlag (Link 1, Link 2).
Öffentlichkeitsarbeit zu familienrechtlichen Angelegenheiten fand etwa im Rahmen von Vorträgen oder Symposien – wie dem Mönchengladbacher Symposium zu Kinderschutz und Kindeswohl (Link 1, Link 2) statt.
Die Akzeptanz dieser wissenschaftlichen Tätigkeiten erfolgte u.a. in Form von Mitteilungen der ASSISTANCE HÔPITAUX PUBLIQUE DE PARIS (Link);weiterhin durch die Gründung der ersten deutsch-moldawischen Gesellschaft für Kinder- und Jungpsychiatrie 1995 in Moldawien (Link) und u.a. die Anerkennung hierfür durch den Vorschlag zum Erhalt des Bundesverdienstkreuzes 2003.
Einladung zu Vortragsreihen an der Staatsuniversität Uljanowsk (Link 1, Link 2). Die Einladung erfolgte durch Herrn Professor Dr. Kuselman, dem Dekan der medizinischen Fakultät der Staatsuniversität Uljanowsk. (Foto). Das Foto zeigt ihn (Mitte) zusammen mit meiner Ehefrau und mir im winterlichen Uljanowsk.
Privatissimum mit der Direktorin in der Kinderklinik der Staatsuniversität, einem 600-Betten-Haus, Herrn Professor Dr. Kuselmann, der unverzichtbaren Dolmetscherin Olga und mir (Foto).
Die Tocher von Professor Dr. Kuselmann lebt in Israel. Sie hat meine 2. Dissertation über psychische Folgen chromosonaler Aberrationen in die russische Sprache übersetzt; die Übersetzung erfolgte von der bereits in englischer Sprache vorliegenden Ausgabe meiner Arbeit (Link1, Link2, Link3).
Weiterhin Vorträge an der Universität Bratislava (Link), aber auch Vorträge im Libanon (Link 1, Link2) sowie in Israel (Link).
Professur:
Ernennung zum Honorar-Professor an der Euregio Hochschule Belgien (Link1 Link2).
Ernennung zum Senator an der Euregio-Hochschule Belgien.
Die Tätigkeit bezog sich primär auf die Prüfung wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Bereich der klinischen Psychologie, Psychopathologie und Psychatrie, die außerhalb des EU-Raumes erstellt wurden.
Der Vertrag ruht, weil ich meine Zeit vorrangig der Erstellung von Gerichtsgutachten widmen will.
Da in familienrechtlichen Angelegenheiten häufig auch pädagogische und/oder schulische Belange berührt werden, habe ich berufsbegleitend ein 4-semestriges Studium der Montessori-Pädagogik vorgenommen und abgeschlossen (Link).
Nach Erhalt der entsprechenden vorgeschriebenen Ausbildungssegmente der Deutschen Psychologen Akademie habe ich Abschlüsse als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (Link) und als Fachpsychologe für Klinische Psychologie (Link) erhalten.
Einen ungeheuren Vorteil bei der Erstellung von familiengerichtlichen Gutachten stellten die Erfahrungen aus meiner über 31-jährigen Tätigkeit als Psychologischer Leiter des SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) der Kinderklinik Krefeld dar (früher: Städtische Krankenanstalten Krefeld; jetzt: Helios-Kliniken) (Link).
In diesem Rahmen habe ich nach Schätzung der örtlichen Behörden etwa 20.000 Kinder und Jugendliche psychologisch untersucht psychotherapeutisch betreut.
Um die entsprechende Problematik auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, habe ich hierüber etwa 30 Jahre lang sehr umfangreich an öffentlichen Bildungsstätten referiert (Link1 Link2), was mir die freundliche Anerkennung und Ehrung durch Frau Professor Dr. Rita Süssmuth (Link) einbrachte.
Weiterhin habe ich ein 8-semestriges berufsbegleitendes Studium beim AFKV (Ausbildungsinstitut für klinische Verhaltenstherapie in NRW e. V.) vorgenommen; eine Institution, die von der Kassenärztlichen Vereinigung als Ausbildungsinstitut im Bereich der Verhaltenstherapie akzeptiert wurde. Das Abschlussexamen datiert vom 21. Mai 1999 (Link).
Nicht zuletzt bei diesem Hintergrund wurde ich vom Präsidenten des Landgerichtes Duisburg als psychologischer Sachverständiger für alle Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen vereidigt (Link).
Durch die angesprochenen Ausbildungen erhielt ich vom Zulassungsausschuss für Ärzte Duisburg unter der Zulassungsnummer 25 69 684 die bedarfsunabhängige Zulassung als Psychotherapeut für Erwachsene. (Link1 Link2)
Kassenzulassung und Approbation sind inzwischen zurückgegeben; ich widme nunmehr meine ganze Kraft und meine gesamte Zeit der Erstellung von psychologischen Gutachten in Familienrechtsangelegenheiten.
Neben den bereits geschilderten wissenschaftlichen Ausbildungen und Zertifizierungen habe ich auch afrikanische Linguistik studiert (Link), und mich auch den Problemen der Mitbürger aus dem Mittelmeerraum und angrenzender Staaten gewidmet (Link1 Link2). Bei dieser Kenntnis kommen Gerichte gerne auf mich zu, wenn Gutachten von Personen aus diesem Kulturbereich erstellt werden sollen.
Wenn man nicht der (Link) bisweilen geäußerten universellen Hypothese folgt, dann erscheint eine entsprechende Beauftragung und Gutachtenerstellung durchaus sinnvoll.