ZDF-Sendung ‚frontal 21‘

Die Ereignisse, die ich hier etwas ausführlicher schildern möchte, haben mich wegen ihrer neuen Dimension beunruhigt; ich möchte diese Vorgänge daher öffentlich machen.

Weniger deshalb, weil erneut versucht wird, mich aus offensichtlich sehr persönlichen Gründen zu desavouieren. Angriffe von Menschen, die mich nicht kennen, und die auch von der Sache wenig wissen, bin ich gewohnt.

Es ist vielmehr die Beteiligung von Institutionen, denen man in der Regel vertraut und ihnen Seriosität im Handeln zutraut. Dieses Vertrauen hat nun erhebliche Risse davongetragen.

Was ist geschehen ?

Ich erhielt im August 2015 einen Telefonanruf des ZDF-Redakteurs Herrn Michael Haselrieder von der Redaktion der Sendung ‚frontal 21‘ mit Datum vom 18. August 2015 und mit Fragen über ein von mir erstelltes Familienrechtsgutachten. Später E-mails bis zum 28.08.2015 zu weiteren Anwürfen. (Email ZDF).

Herr Haselrieder gab sich freundlich und berichtete, dass er über Sachverständigengutachten in Familiensachen arbeiten würde. Dabei seien ihm „im Zuge der Recherche“ Kritikpunkte an meinen Gutachten zugetragen worden.

In dem Telefonat mit dem ZDF-Redakteur Herrn Michael Haselrieder teilte ich mit, dass ich eher unangenehme Erfahrungen mit Darstellungen in TV-Dokumentationen hätte.

Die selbst ernannten Kritiker seien bislang ausnahmslos nicht ansatzweise fachkundig gewesen, und sie würden die Sachen, über die sie ihre Urteile fällen, nur einseitig (wenn überhaupt) kennen und darstellen; vor allem seien sie davon beseelt, sich selbst in Szene zu setzen.

Im Internet laufe mein Name ja auch mit der Spezifizierung „umstrittener Gutachter“, ohne dass es hierfür eine auch nur halbwegs glaubhafte Begründung gibt.

Da bekanntlich in einem Gerichtsverfahren nicht beide Parteien – mit oder ohne Gutachter – „gewinnen“ können, und somit eine Partei zumindest aus ihrer Sicht „verliert“, hat man mit jedem Verfahren eine unzufriedene Person mehr.

Der Böse ist dann entweder das Gericht, oder der Anwalt, oder eben der schlimme Gutachter.

Ich teilte dem Redakteur von ‚frontal 21‘ weiterhin mit, dass es auch im ZDF Vorgänge gegeben habe, die ihm bekannt sein müssten.

So sei ein gewisser Herr Elmar Bergmann aufgetreten. Dies sei ein ehemaliger Familienrichter aus Mönchengladbach-Rheydt, dessen „Lieblings-Gutachter“ ich vor vielen Jahren war; deshalb kennen wir beide uns auch sehr gut; ich habe für ihn über den Zeitraum vieler Jahre unzählige Gutachten in Familienrechtsangelegenheiten erstellt.

Danach sei ich bei ihm in ‚Ungnade‘ gefallen , da ich die Enge der Kontakte ablehnte. Die letzte Aktion, der ich zugestimmt habe, war die, dass ich Herrn Elmar Bergmann auf seinen Wunsch Weinflaschen in seine Privatwohnung in Krefeld transportierte.

Ich distanzierte mich danach.

Seitdem verfolge er mich auf eine nur schwer nachvollziehbare Art; er hat offensichtlich ein Problem mit mir. Und das seit vielen Jahren auf verschiedenen Ebenen.

Soweit, so gut.

Der Redakteur Haselrieder gab mir gegenüber an, dass er Herrn Elmar Bergmann zum damaligen Zeitpunkt nicht gekannt habe. Er versprach aber, dass er in Hinblick auf den jetzigen Pensionär Elmar Bergmann, so wörtlich, „recherchieren würde“.

Informationen über seine diesbezüglichen Recherchen bekam ich nie.

Ich teilte dem Redakteur Herrn Haselrieder weiterhin mit, dass dem ZDF bereits ein Schreiben von mir vorliegen müsse, denn es sei am 26. Oktober 2011 schon einmal eine Dokumentation über Familienrechtsgutachten gesendet worden, in denen der jetzige Pensionär Elmar Bergmann (aus meiner Sicht) bereits durch offenkundige Parteilichkeit und gravierende sachliche Fehler unangenehm aufgefallen sei.

Ich hatte das ZDF mit Datum vom 6. November 2011 in einem 5-seitigen Schreiben hierüber informiert. (Schreiben ZDF)

Das ZDF hatte mich damals in einer kurzen Antwort mit dem Hinweis „abgebügelt“ (so meine Empfindung), dass dies meine persönliche Auseinandersetzung mit Herrn Elmar Bergmann sei.

Bzw. seine mit mir.

Das mag ja sein.

Da ich zuvor mit den öffentlichen Medien und hier mit dem WDR (Schreiben WDR) positiv kooperiert hatte, war ich auch hier grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit bereit.

Ich gab gegenüber dem ZDF-Redakteur Haselrieder zu bedenken, dass eine Doku wohl wenig objektiv werde, wenn jemand in einer Sendung auftritt, der sich mit den betroffenen Personen im offenen Streit befindet. Und wenn, dann müssten die Zuschauer hierüber informiert werden.

Darauf reagierte der Redakteur Haselrieder inhaltlich nicht.

Stattdessen erhielt ich mit Datum vom 20. August 2015, sowie mit Datum vom 28. August 2015 weitere E-Mail-Post des Redakteurs Herrn Haselrieder.

Er – Haselrieder – habe nun ein weiteres Amtsgericht aufgetan, und er habe dabei erschreckende Informationen hinsichtlich angeblich mangelhafter und fehlender tiefgreifender Analysen meiner Gutachten, Missachtung der Aussagen der Kinder usw. bekommen; außerdem sei alles zu teuer. (Email ZDF)

Bereits zum damaligen Zeitpunkt zeichnete sich in aller Deutlichkeit ab, dass es hier nicht ansatzweise um Objektivität im Rahmen einer eventuell berechtigten Kritik geht, sondern um gezielte Stimmungsmache.

Ich lehnte bei dieser Sachlage mein Erscheinen in dieser Sendung ab.

Begründung:

Der Redakteur Herr Haselrieder war in der skizzierten Form bereits darüber informiert, dass über den Pensionär Herrn Elmar Bergmann mit Schreiben vom 6. November 2011 Hinweise zu seiner Parteilichkeit gegeben worden sind.

Ich hatte auch Informationen  gegeben, dass Familienrechtsangelegenheiten grundsätzlich nicht öffentlich sind, so dass sich erhebliche juristische Bedenken ergäben, wenn man dies in einer Fernsehsendung diskutieren würde.

Ich gab hierzu außerdem an, dass ich mich beginnend mit Anfang September 2015 für 2 Monate in Übersee aufhalten werde und somit nicht Stellung zu seiner Sendung nehmen könne. Prompt erschien die Sendung dann am 8.9.2015.

Reiner Zufall vermutlich.

Den Pensionär Herrn Elmar Bergmann bei diesem Hintergrund gegenüber den Zuschauern quasi als objektiven Beurteiler der Gutachtenszene und insbesondere meiner Gutachten vorzustellen, grenzt aus meiner Sicht an bewusste Täuschung der Zuschauer.

Bewusst deshalb, weil die Fakten sowohl in Hinsicht auf den Pensionär Elmar Bergmann wie auch auf die in der Sendung ebenfalls aufgetretene Rechtsanwältin Frau Brigitta Mattschas-Jarass bekannt bzw. leicht zu recherchieren sind.

In der Skizze ist dazu folgender Sachverhalt zu berichten:

Nachdem ich bei Herrn Elmar Bergmann in ‚Ungnade‘ gefallen war, wandte er sich an den damaligen Präsidenten des Landgerichtes Mönchengladbach und teilte diesem mit, dass ich mich als allgemein vereidigter Gutachter bezeichne, was nicht der Fall sei. Derlei gäbe es angeblich in Nordrhein-Westfalen gar nicht. (Schreiben LG MG).

Eine klare Falschaussage von Herrn Elmar Bergmann.

Daraufhin übersandte ich dem Landgerichtspräsidenten Mönchengladbach meine Urkunde zur Vereidigung als psychologischer Gutachter für alle Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Präsidenten des Landgerichtes Duisburg. (Schreiben LG Duisburg)

Die falsche Aussage des Herrn Elmar Bergmann konnte also nachgewiesen werden.

Der damalige Landgerichtspräsident Mönchengladbach Dr. Gräber entschuldigte sich dann bei mir und er räumte in seinem Schreiben vom 8. Juli 2002 auch ein (Schreiben LG MG), dass er einem Irrtum unterlegen sei, und dass er den Richter am Amtsgericht Bergmann zu einer Stellungnahme und zur Zuleitung der einschlägigen Verfahrensakten  gebeten habe.

Wenn nun der jetzige Pensionär Elmar Bergmann schon zum damaligen Zeitpunkt in eine juristische Auseinandersetzung verwickelt war, weil er mich durch falsche – und sei es auch nur durch fahrlässig entstandene falsche  – Angaben zu desavouieren versuchte, dann scheint er wenig geeignet, in der er ZDF-Sendung ‚frontal 21‘ den Zuschauern gegenüber als objektiver Beurteiler meiner Gutachten aufzutreten.

Es ging aber in der Tendenz so weiter.

Im letzten der von mir für Herrn Elmar Bergmann erstellten Gutachten reduzierte er mein Honorar und den 5-stelligen DM-Betrag auf 0,0 DM (!).

Das wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf ebenso klar zurückgewiesen wie sein späterer Versuch, das Honorar in anderer Form zu reduzieren. (Beschlüsse OG Düsseldorf 1 und 2)

Nach der Erfolglosigkeit dieser Schädigungsversuche stellte Herr Elmar Bergmann in einem Protokoll in einer Familienrechtsangelegenheit (an der ich gar nicht beteiligt war) rechtswidrig schriftlich fest, dass es von mir eine „Anmaßung“ sei, dass ich mich als vereidigter psychologischer Gutachter bezeichnen würde.

Erneut eine nachweisbar falsche Darstellung von Herrn Elmar Bergmann zum Nachteil meiner Person, wobei es mir gravierend erscheint, dass dies auch noch in einem Gerichtsprotokoll festegehalten wurde. Eine spätere Einlassung von Herrn Elmar Bergmann, dass dies nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei, empfinde ich nicht gerade als eine griffige Aussage und/oder Rechtfertigung.

Da ich im Gegensatz zur Falschaussage des Herrn Elmar Bergmann jedoch vereidigt bin, musste ich – so meine Einschätzung – von einem weiteren Schädigungsversuch ausgehen.

Die ganze Angelegenheit ging dann zur damaligen Präsidentin des Landgerichtes Mönchengladbach Frau, Frau Obst-Oellers, die Herrn Elmar Bergmann zu einer Stellungnahme aufforderte.

In ihrem Schreiben vom 2. August 2002 teilte die Landgerichtspräsidentin mit, dass Herr Elmar Bergmann das Wort „Anmaßung“ nicht mehr aufrechterhalten könne. Er habe zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst (habe sich „seiner Kenntnis entzogen“), dass ich tatsächlich rechtmäßig vereidigt gewesen bin. (Schreiben LG MG Seite 1 und Seite 2)

Der Leser mag sich seine eigenen Gedanken über diese Form der Argumentation machen.

Vergleichbar ergeben sich die Argumentationen zwischen Herrn Elmar Bergmann und dem damals von mir beauftragten Rechtsanwalt Herrn Dr. S.. Der renomierte Krefelder Rechtsanwalt Herr Dr. S. war von mir in einer Auseinandersetzung als Rechtsbestand beauftragt worden, weil Herr Elmar Bergmann erneut seine Rechtsauffassung gegen mich durchsetzen wollte, die ich nicht ansatzweise für anvollziehbar hielt.

Herr Elmar Bergmann schlug Herrn Rechtsanwalt Dr. S. einen Hausbesuch vor (ohne mein Wissen natürlich), um eine in seinem (des Herrn Elmar Bergmann) Sinne passende Regelung zu finden. Herr Dr. S. lehnte dieses Ansinnen des Herrn Elmar Bergmann jedoch strikt ab.

Auch dieser Vorgang lag der damaligen Landgerichtspräsidentin Frau Obst-Oellers vor, die den jetzigen Pensionär Herrn Elmar Bergmann auch hierzu zu einer Stellungnahme aufforderte.

Herr Elmar Bergmann teilte dazu mit, dass es nicht ernst gemeint habe, er habe seine Formulierung „ironisch“ gemeint.

Nun denn. Auch zu dieser Argumentation möge sich der Leser seine eigene Meinung bilden.

Wie auch immer diese ausfallen mag, so ist es nicht nach zu vollziehen, dass das ZDF in der Sendung ‚frontal 21‘ bei diesem Sachstand den Pensionär Elmar Bergmann den Zuschauern als objektiven Beurteiler in einer Angelegenheit vorstellt, in der es einerseits um psychologische Gutachten geht die nicht sein Fachgebiet sind, und in der verschwiegen wird, dass er in der skizzierten Form seit vielen Jahren – wiewohl ausnahmlos erfolglose – Versuche unternimmt, meinen Ruf zu beschädigen.

Leider gehen die Misslichkeiten weiter.

Herr Elmar Bergmann trat in der Sendung vom 8. September 2015 (Foto) auf und kritisierte zunächst die Gerichte, die Richterinnen und Richter und die Verfahrensbeteiligten. Diese würden häufig Gutachter einstellen, „ohne deren Qualität zu hinterfragen“.

Wenn sie es täten, dann sei dies auch wenig erfolgreich, da sie zur Beurteilung keine Kompetenzen hätten.

Nach dieser Juristen-Schelte durch Herrn Elmar Bergmann wurde dann weitgehend pauschal erklärt, dass durch Gutachten alle leiden würden. Wieso wurde nicht gesagt. Indirekt sollte wohl suggeriert werden, dass alle trotz ihrer familiären Misslichkeiten glücklich werden, wenn keine Gutachten mehr geschrieben würden.

Es wurden dabei in der Sendung ‚frontal 21‘ vom 8. September 2015 mehrere Gutachten als schlecht und inkompetent dargestellt.

Auffällig war, dass keine der Väter befragt wurde. Lediglich die Mütter wurden vor der Kamera befragt.

Auffällig ist weiterhin, dass lediglich in meinem Fall auf meine Person Bezug genommen worden ist. So wurde sogar meine Webseite samt Bild gezeigt; mein Name wurde mit Z abgekürzt, und sogar mein Alter wurde angegeben.

Wie aufregend.

Was das mit der Diskussion der Güte von Gerichtsgutachten und wissenschaftlicher Sachkompetenz zu tun hat, wurde nicht erklärt. Mein Foto wurde zudem so schlecht gepixelt, dass mich prompt zahlreiche Bekannte anriefen, da sie mich erkannt hatten. Dass hier zielgerichtet gegen meine Person argumentiert werden sollte, und nicht etwa eine (in der Regel sinnvolle) Aufklärung in Hinblick auf die Gutachtenerstellung erfolgen sollte, wird sicher auch dem Laien erkennbar.

Es ist nicht erkennbar, wer hier wen instrumentalisiert hat. Ob nun der Pensionär Elmar Bergmann seine langjährigen Versuche, mich zu diskriminieren, verschwiegen hat, oder ob der Redakteur Herr Haselrieder zwar diese Informationen bekommen, aber sie seinerseits den Zuschauern verschwiegen hat.

Beides erscheint mir kein Ruhmesblatt für die beteiligten Personen zu sein.

Sicher ist nur, dass die Zuschauer von ‚frontal 21‘ in dieser Sendung offenkundig gezielt falsch informiert wurden.

Die Kindesmutter (aus meinem Gutachten) trat in der Sendung ‚frontal 21‘ am 8. September 2015 mit dem ihr zu gelegten Falsch-Namen Frau Maria Bauer auf.

Sie durfte dann vor der Kamera erklären, dass ihr der Gutachter (also ich) nur Klecksmuster vorgelegt hätte, „um herauszufinden, ob ich eine gute Mutter bin“.

Eine klare Falschaussage.

Wer das Gutachten liest, stellt genau das Gegenteil fest. Die Auswertung des so beschriebenen Testverfahrens ergab das Gegenteil.

Verschwiegen wurden vielmehr die im Gutachten erarbeiteten tatsächlichen Gründe, wie etwa die Tablettenabhängigkeit der Kindesmutter, der im Familienrahmen zu beklagend Alkoholismus, belastende Auseinandersetzungen mit Inkassofirmen, und, und, und.

In der Sendung ‚frontal 21‘ wurde auch verschwiegen, wie die Position des Kindesvaters ist.

Verschwiegen wurde in der Sendung auch die Tatsache, dass sich der Kindesvater fast schon verzweifelt darum bemüht hat, in der Sache gehört zu werden. Es gelang ihm nicht.

Der Kindesvater seinerseits hat sich nach eigenen Angaben jedoch sehr bemüht, einbezogen zu werden. Ich konnte ihm leider nicht helfen, da die persönlichen Angaben in meinem Familiengerichtsgutachten offenkundig gegen den Willen des Kindesvaters verwendet worden. (Email Kindsvater).

Dem Wunsch des Kindesvaters wurde durch ‚frontal 21‘ nicht gefolgt, und ‚frontal 21‘ teilte den Zuschauern nicht mit, dass es den Versuch der Intervention des Kindesvaters überhaupt gegeben hat.

Auch das hier zuständige Gericht (Schreiben AG Lübbecke Seite 1 und Seite 2) stellte klar, dass bei der Gesetzeslage die öffentliche Diskussion vom Familienrechtsgutachten nicht in Betracht komme. Auch das wurde von ‚frontal 21‘ ignoriert; der Zuschauer wurde über diese Hintergründe ohnehin nicht unterrichtet.

Es wurde dann als angeblicher Experte ein Professor Werner Leitner aus 96328 Küps-Theisenort vor die Kamera geholt, der erklärte, dass die meisten Gutachten fachliche Fehler enthielten. Welche genau, erklärte er nicht. Es hieß, er habe eine „Studie“ gemacht.

Verschwiegen wurde dem Zuschauer dabei, dass dieser Professor im Internet nach einer Erstdarstellung seine weiteren Darstellungen gegen gutes Honorar verkauft.

Ein Vorgang, der in der Regel für eine Objektivität nicht gerade förderlich ist.

Der Pensionär Herr Elmar Bergmann durfte dann vor der Kamera auch etwas sagen und er erklärte, dass der eingesetzte Rorschach-Test einem „Lesen aus dem Kaffeesatz“ gleichen würde.

Eine wirklich interessante Information, vor allem deshalb, da Herr Elmar Bergmann nirgendwo dokumentiert hat, dass er auch nur ansatzweise seriöse Sachkenntnisse in den Fachbereichen Psychologie/Psychotherapie/Psychopathologie hat.

Unerwähnt blieb auch, dass er in seinen Gutachtenaufträgen an mich den Einsatz genau dieses Verfahren jahrelang gut geheißen hatte.

Auch die Rechtsanwältin Frau Gabriela Mattschas-Jarass (Foto) durfte noch einige wichtige Worte sprechen.

Etwa die, dass sie in einem Gutachten auch einmal gewinnen durfte (wo sie nicht gewinnen konnte, wurde natürlich nicht angesprochen), und dass alles zu teuer sei. Mit „zu teuer“ meinte sie vermutlich nicht die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Vermutlich wieder mal nur die Kosten für die gutachterlichen Tätigkeiten.

Es ist natürlich rührend, wenn Frau Rechtanwältin Gabriela Mattschas-Jarass so stolz ist, dass sie auch einmal gewinnen durfte und dass sie dies der Umwelt dann auch per Internet unbedingt mitteilen wollte. Wie das ganze zustande kam, teilte sie natürlich nicht mit. Abgesehen davon sollte der Gewinner – wenn denn schon dieses Wort verwendet wird – in Familienrechtsangelegenheiten stets das Kind sein.

Auch Frau Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass wurde vom ZDF und hier von ‚frontal 21‘ eingeladen, obwohl sie sich gegenüber meiner Person bereits ebenso diffus wie negativ geäußert hat, so dass es erhebliche Bedenken gegen ihre Objektivität in diesem Zusammenhang gab.

Im Internet wurde mit Datum vom 14. Mai 2015 ein Herr Vasiliy Skiba mit dem Satz zitiert: „Der Diplom-Psychologe Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch einfach Bastard“.

Dieser Satz muss nicht weiter auf seine Seriosität hin kommentiert werden. (Screenshot Forum). Ein Foren-Betreiber, der solche Kommentatre aufnimmt und veröffentlicht muss hinsichtlich seiner Objektivität auch nicht weiter beschrieben werden.

Herr Vasiliy Skiba ist der Vater einer Kindesmutter, die ich in einem Gutachten diagnostiziert hatte. Seitdem wurde ich von ihm massiv bedroht. Die zuständigen Polizeibehörden wurden und sind eingeschaltet.

Die diesbezügliche letzte Gerichtsverhandlung im März 2016 konnte nur stattfinden, weil die zuständige Richterin für mich Polizeischutz sowohl vor der Verhandlung, während und auch nach der Verhandlung beantragt und umgesetzt hat.

Der Eintrag im Internet erfolgte von Herrn Vasiliy Skiba am 14. Mai 2015. Frau Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass hatte keine Hemmungen und offenkundig keine Berührungsängste, auf derselben Seite und ebenfalls 2015 festzustellen, dass mein Gutachten (um welches Gutachten es sich handelte, teilte sie nicht mit) von mir vor Gericht nicht angemessen erläutert wurde.

Ich sei durch ein „Unvermögen auf konkrete Fragen zu antworten“ aufgefallen. Wie das geschehen sein mag, wurde auch nicht gesagt.

Dann stellte Frau Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass in ihrem Blog wörtlich fest: „Die Frage der Kinder an den Gutachter im Rahmen der Begutachtung, ob ihre Meinung denn gar nicht zähle, beantwortete Herr Dr. Zoch mit einem zynischen „Nein, Eure Meinung zählt nicht“.

Dazu ist ausdrücklich festzustellen, dass diese Mitteilung von Frau Gabriela Mattschas-Jarass eine Falschaussage ist.

Da ich Kinder grundsätzlich aus psychodiagnostischen Gründen allein befrage, war sie bei der Befragung nachweislich nicht dabei.

Sie muss aus nicht genannter Quelle Informationen bekommen haben, die sie ungeprüft ins Internet stellte.

Man muss sich nur fragen, warum das ZDF und hier der Redakteur Herr Michael Haselrieder für die Sendung ‚frontal 21‘ diese so stark eindeutig gegen mich belasteten Personen wie den Pensionär Elmar Bergmann und Frau Gabriela Mattschas-Jarass vor die Kamera holt, und den Zuschauer glauben lässt, es handele sich hierbei um objektive Darstellungen.

Die Herrschaften (Elmar Bergmann und Gabriela Mattschas-Jarass) drängt es offensichtlich vor die Kamera. Da nicht auszuschließen ist, dass irgend ein Sender sie dann wieder wichtige Worte sagen lässt, ohne die man gar nicht leben möchte, hier noch einmal zur Erinnerung ihre Konterfeis, so wie sie in der Sendung ‚frontal 21‘ am 8. September 2015 erschienen sind. (Mattschas-Jarass Bergmann)

Das Erscheinungsbild der beiden Herrschaften wird sich so schnell vermutlich nicht ändern. Vielleicht bei Frau Gabriela Mattschas-Jarass etwas, falls sie mit einem neuen Make-Up und frisch vom Friseur die Zuschauer erfreut.

Ob gegen den verantwortlichen Redakteur Herrn Michael Haselrieder mit dem Mittel einer Strafanzeige juristisch vorgegangen wird, ist noch in der Diskussion. Möglicherweise wird davon abgesehen.

Der Schaden, den er der Glaubwürdigkeit der Sendung ‚frontal 21‘ zugefügt hat, ist ohnehin schon groß.

Das Gleiche betrifft eventuell juristische Schritte gegen die Herrschaften Elmar Bergmann und Gabriela Mattschas-Jarass. Aber auch hier haben sie sich selbst in einer Weise dokumentiert, die genügen mag.

Lediglich die zuständigen Rechtsanwaltskammern könnten ein Interesse an einer Information darüber haben, wie ihre beiden Mitglieder ihren Berufsstand in der Öffentlichkeit vertreten.

Die bisherigen Darstellungen machen deutlich, dass sich Frau Rechtsanwältin Gabriela Mattschas-Jarass in der Sendung frontal 21 als angeblich objektive Urteilende in Sachen Gutachten darstellt, obwohl sie bereits Monate vorher massiv auf einschlägigen Blogger-Seiten gegen mich mit Falschassagen polemisiert  hat.

Noch ausgeprägter ist dies bei dem Pensionär Elmar Bergmann der Fall, der sich nun seit Jahrzehnten erfolglos mit bisweilen kabarettistisch anmutenden Anwürfen gegen mich zu profilieren versucht.

Das bedeutet, dass die genannten Juristen de facto den Zuschauer und/oder den zuständigen Redakteur der Sendung mit Falschaussagen versorgt haben.

Dies habe ich dem ZDF mitgeteilt.

Und dann kam die spannende Überraschung:

Der zuständige Intendant (immerhin) Herr Dr. Thomas Bellut antwortete mir mit 10. August 2016 und ging mit keinem Wort auf das eigentliche Problem der Falschaussagen der beiden genannten Juristen ein. (Link1 Link2) Es scheint offensichtlich für das ZDF und den Redakteur der Sendung frontal 21 irrelevant zu sein, dass Zuschauer definitiv getäuscht werden.

In meiner Antwort vom 19. August 2016 (Link3 Link4 Link5) habe ich hier zu Stellung genommen.

Natürlich sind Vorgangsweisen wie etwa die von Elmar Bergmann, der in der beschriebenen Form mit Falschaussagen gegen mich argumentierte und sich bei der Verantwortung gegenüber der zuständigen Präsidentin/dem Präsidenten des Landgerichtes Mönchengladbach mal damit verteidigte, dass er es „nicht gewusst“  hätte, oder dass er das, was er geschrieben hat, eigentlich gar nicht so meinte, da es „ironisch gemeint“ gewesen wäre, und dass er auch ansonsten wohl falsch informiert wurde, nicht gerade als Glanzlichter juristischer Vorgangsweisen und Kompetenz zu deuten.

Die hiesigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreis der Rechtsanwälte haben sich ihr Bild gemacht, und die Zuschauer werden es auch tun.

Die ganze Angelegenheit lässt sich auch nicht locker damit abtun, dass hier kein Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot gemäß § 43 a Abs. 3 BRAO (auch bei Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1987 (NJW 1988, Seite 191) vorliegen würde. Nachweisliche anwaltliche Falschaussagen werden davon nicht berührt.

In Sachen der Frau Gabriela Matschas-Jarass ist hier die Rechtsanwaltskammer Hamm tätig, und in der causa des Pensionärs Elmar Bergmann ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf involviert. Man wird sehen.