Ich bin ein ‚schneller‘ Gutachter, d.h.: Die Gutachten liegen in den von den Gerichten üblicherweise vorgegebenen Zeiträumen 3-4 Monate nach Erhalt des Auftrages vor.
Voraussetzung ist natürlich eine Kooperation der Parteien.
Mein Institut liegt zwar in Duisburg; niemand muss jedoch nach Duisburg kommen.
Ich führe meine Diagnostik ausschließlich im Rahmen von Hausbesuchen bei den Personen vor, die untersucht werden sollen. Für die betroffenen Personen ist es einfacher, und für mich erhöht sich die Informationsvielfalt.
Einzugestehender Nachteil meiner Gutachten: Ich bin – bewusst – sehr genau, und so werden die Gutachten in der Regel auch sehr umfangreich.
Zur Erleichterung gebe ich jedoch jeweils die Seitenzahl an, unter der die Zusammenfassung zu finden ist.
Es bedarf keiner Vorbesprechung.
Die Zusendung der Akte mit dem Gutachtenauftrag genügt; nach jahrzehntelanger Tätigkeit in diesem Bereich weiß ich, was dann zu tun ist. Ansonsten frage ich unverzüglich beim Auftraggeber nach.